Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V. Bretten

Schulordnung

§ 1 Struktur

Die Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten (JMS Bretten) ist ein eingetragener Verein. Mitgliedsgemeinden des Vereins sind die Stadt Bretten und die Städte und Gemeinden Gondelsheim, Knittlingen, Kürnbach, Maulbronn, Neulingen, Oberderdingen, Pfinztal, Sulzfeld, Walzbachtal, Weingarten und Zaisenhausen. Die JMS Bretten unterliegt der Satzung des Trägervereins der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten in der jeweils gültigen Fassung.

 

§ 2 Allgemeine Bestimmungen und Aufgaben

Die Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten ist eine öffentliche Bildungseinrichtung zur Vermittlung musikalischer und künstlerischer Lehrinhalte, vornehmlich für Kinder und Jugendliche. Ziel der Jugendmusikschule ist es, die musikalischen und künstlerischen Fähigkeiten bei musik- und kunstinteressierten Kindern und Jugendlichen zu erschließen und zu fördern. Weitere Aufgaben sind die Heranbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenauslese und Begabtenförderung sowie die vorberufliche Fachausbildung. Ein besonderes Anliegen sieht die JMS Bretten in der Hinführung junger Menschen zum gemeinschaftlichen Musizieren und dessen Pflege sowie in der künstlerischen Förderung in ausgewählten Bereichen der Bildenden Künste. Dabei bildet die Breitenförderung einen besonderen Schwerpunkt mit dem Ziel, Interessen und Motivation für musikalische und künstlerische Betätigung bei möglichst vielen Kindern im Einzugsgebiet der JMS zu wecken.

 

An der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten werden mit Zustimmung der Schulleitung Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgenommen, soweit es die schulische Struktur und Auslastung zulassen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers bzw. einer Schülerin ist eine rechtsgültige schriftliche Anmeldung.

 

Werden im Unterricht durchschnittliche Fortschritte infolge nicht ausreichender Begabung, mangelnden Fleißes und Kooperation oder aus sonstigen Gründen nicht erreicht, ist die JMS Bretten nach vorheriger Anhörung des Betroffenen bzw. seines Erziehungsberechtigten befugt, den Unterricht auf der Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme des zuständigen Fachlehrers einseitig mit einer Frist von 2 Monaten zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende zu kündigen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die trotz mindestens einmaliger mündlicher oder schriftlicher Ermahnung wiederholt gegen die Schulordnung verstoßen oder mehrmals unentschuldigt fehlen.

 

Ein sofortiges uneingeschränktes Kündigungsrecht steht der Schulleitung zu, wenn der Unterricht aus Mangel an Lehrkräften nicht gewährleistet werden kann.

 

Die Schulleitung der Jugendmusikschule wird vom dem Schulleiter oder dem mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragten Vertreter wahrgenommen.

 

§ 3 Unterrichtsangebot

Das Unterrichtsangebot der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten richtet sich nach dem aktuellen Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VDM). Es gliedert sich in die Bereiche Musikschule und Kunstschule.

 

Musikschule

An der Musikschule wird Unterricht in folgenden Bereichen und Unterrichtsfächern angeboten:

 

Grundstufe: Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikkarussell sowie frühkindliche musikalische Förderung im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Schulen und Kindertagesstätten.

 

Hauptstufe: Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Waldhorn, Tenorhorn, Posaune, Bariton, Tuba, Fidel, Gambe, Violine, Viola (Bratsche), Violoncello, Kontrabass, Schlagzeug, Percussion, Klavier, Keyboard, Akkordeon, Gitarre, Gesang/Stimmbildung, Musiktheorie und Gehörbildung.

 

Ergänzungsfächer:

Ergänzend zum kostenpflichtigen Unterrichtsangebot kann die Schulleitung im Rahmen des Haushaltsplanes nach Absprache mit dem Vorstand des Trägervereins der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten kostenfreie Ergänzungsfächer für Schülerinnen und Schüler der JMS einrichten. Die Teilnahme an derartigen Angeboten erfolgt auf Vorschlag und in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer und durch Genehmigung der Schulleitung.

 

An der JMS Bretten besteht aktuell folgendes Angebot an Ergänzungsfächern:

·         Bläser: Instrumentenspezifische Holz- und Blechbläserensembles, gemischte Bläserensembles, Jazz-Ensemble

·         Streicher: Streicherspielkreis, Juniororchester, Streichorchester

·         Gitarrenensemble

·         Schlagzeugensemble

·         Bandprojekte

·         Offene gemischte Projekte

 

Kunstschule

An der Kunstschule wird Unterricht in folgenden Bereichen angeboten:

Bildende Kunst, Bildhaftes Gestalten, Plastizieren und Töpfern.

 

Bei entsprechender Nachfrage können nach Möglichkeit weitere Unterrichtsfächer angeboten werden.

Über das regelmäßige Unterrichtsangebot hinaus kann die Schulleitung Projektkurse im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltsplanes der JMS einrichten. Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Projektkurse und die Festlegung eines Entgelts obliegen dem Schulleiter. Diese Kurse orientieren sich explizit nicht am Schuljahr.

 

§ 4 Schulgeld und Entgelte

Für den Besuch von Lehrveranstaltungen der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten und für die Benutzung der Einrichtungen der Schule ist Schulgeld zu entrichten. Dieses ist als Jahresentgelt in der Schulgeldordnung festgelegt. Zur erleichterten Zahlung räumt der Trägerverein der Jugendmusikschule den Zahlungspflichtigen monatliche Ratenzahlung per Bankeinzug oder Dauerauftrag ein. Die aktuellen Entgeltsätze regelt die Schulgeldordnung. Bei Zahlungsrückständen kann der betreffende Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis die fälligen Entgelte entrichtet sind.

 

§ 5 Schuljahr und Unterrichtszeiten

Das Schuljahr der JMS Bretten beginnt am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des folgenden Jahres. Es ist unterteilt in zwei Schulhalbjahre (Oktober bis März und April bis September). Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die JMS Bretten. Die Festlegung der beweglichen Ferientage an den Brettener Schulen hat auch für die Jugendmusikschule in Bretten Gültigkeit. Die beweglichen Ferientage an den Mitgliedsgemeinden orientieren sich am jeweils für die Mitgliedsgemeinde gültigen Ferienplan der allgemeinbildenden Schulen.

 

Der Unterricht wird montags bis samstags in den Nachmittags- und Abendstunden (ausnahmsweise auch an schulfreien Vormittagsstunden) erteilt. Die reguläre Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Sie gliedert sich in 3 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 15 Minuten. Die Unterrichtszeiten sind im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schülern und dem zuständigen Fachlehrer festzulegen.

 

§ 6 Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung

Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht sowie Abmeldungen und Ummeldungen bedürfen der Schriftform. Sie sind an die Schulleitung der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern müssen diese Mitteilungen durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen. Ein rechtswirksamer Unterrichtsvertrag kommt erst mit der Zuteilung des Unterrichts zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Unterrichtsentgelte.

 

Der Antragsteller erkennt durch seine Unterschrift auf der Anmeldung die in ihrer jeweils gültigen Fassung geltende Schulordnung der JMS Bretten und die damit verbundene Schulgeldordnung verbindlich an. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Aufnahme des Unterrichts erfolgt in der Regel zu Beginn des Schuljahres. Sofern geeignete Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, ist dies auch während des Schuljahres oder Schulhalbjahres, jeweils zu Monatsbeginn, möglich.

 

Ein Anspruch auf Aufnahme bzw. Übernahme von der Grundstufe in die nachfolgenden Stufen besteht nicht. Die Schülereinteilungen obliegen der Schulleitung. Sie werden nach Maßgabe vorhandener Aufnahmekapazitäten umgesetzt.

 

Im Elementarbereich haben die Kurse feste Laufzeiten. Mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit endet der Unterrichtsvertrag automatisch. Die Laufzeiten für die Fächer im Elementarbereich sind wie folgt:

·         Musikkiste I und II               -1 bis 2 Jahre, je nach Kurs

·         Musikalische Früherziehung   -2 Jahre

·         Musikkarussell                    -1 Jahr

 

Die Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate nach erstmaliger Aufnahme des Unterrichts beträgt einen Monat zum Monatsende des folgenden Monats. Danach sind Abmeldungen bzw. Kündigungen grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres oder Schulhalbjahres (30. September bzw. 31. März) möglich. Kündigungen müssen zwei Monate vorher (31. Juli zum 30. September bzw. 31. Januar zum 31. März) erklärt werden. Sie bedürfen der Schriftform und sind an die Schulleitung der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau zu richten. Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegen zu nehmen.

 

Die Schulleitung ist bemüht, Kündigungen bzw. Abmeldungen aus unvorhersehbaren und wichtigen Gründen so kulant wie möglich zu behandeln. In derartigen Fällen können der Abmeldung abweichende Kündigungsfristen zugrunde gelegt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine unangemessene Benachteiligung eines der Vertragspartner anzunehmen ist. Derartige Umstände sind gegeben, wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks in Frage zu stellen ist.

 

Ummeldungen können nur zum Ende eines Schuljahres oder Schulhalbjahres und nur im Rahmen der Kapazitäten der Schule erfolgen. Es gelten die für Abmeldungen festgesetzten Fristen (s.o.). Erfolgt im Verlauf des Schuljahres keine Ummeldung, verlängert sich das bisherige Unterrichtsverhältnis um ein weiteres Jahr. Ausnahmen sind in Einzelfällen zulässig. Ummeldungen sind schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle vorzunehmen.

 

§ 7 Unterrichtsstätten

Der Unterricht der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten findet im Schulgebäude der Jugendmusikschule in Bretten, Bahnhofstr. 13 und in den von der Stadt Bretten und den Mitgliedsgemeinden bereitgestellten Räumen statt. Die Hausordnung des jeweiligen Gebäudes, in dem der Unterricht stattfindet, ist verbindlich zu beachten. In besonders begründeten Fällen kann der Einzelinstrumentalunterricht auch an anderen Orten, etwa in der Privatwohnung der Lehrkraft, erteilt werden. Hierzu ist auf schriftlichen Antrag der Lehrkraft die Zustimmung der Schulleitung erforderlich.

 

§ 8 Teilnahmevoraussetzungen und Bedingungen

Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Noten, Instrumente, usw.) sind auf eigene Kosten der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten zu beschaffen. Alle Schülerinnen und Schüler der JMS sollten bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein eigenes gebrauchsfähiges Musikinstrument besitzen. Nach Bedarf und Möglichkeit können für den Anfangsunterricht schuleigene Instrumente aus dem Bestand der Jugendmusikschule gegen eine entsprechende Gebühr ausgeliehen werden. Hierfür wird ein in der Schulgeldordnung festgelegtes Benutzungsentgelt erhoben. Die Ausleihdauer der schuleigenen Instrumente ist in der Regel auf höchstens 2 Jahre festgelegt. Ein Anspruch auf Überlassung eines Leihinstrumentes besteht nicht.

 

Für schuleigene Instrumente (Leihinstrumente) gilt:

·         Sie werden auf Kosten der Schule instand gehalten;

·         Über Einzelheiten der Pflege hat sich der Schüler bzw. der gesetzliche Vertreter bei der zuständigen Lehrkraft zu informieren;

·         Reparaturen an schuleigenen Instrumenten müssen bei Verschulden des Schülers auf Rechnung des gesetzlichen Vertreters ausgeführt werden. Sie dürfen nur bei den von der JMS Bretten genannten Firmen und nach vorheriger Rücksprache mit dem Fachlehrer und der Schulleitung in Auftrag gegeben werden.

 

Bei Verlust und Beschädigung von schuleigenen Instrumenten haften die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfang. 

Instrumente und Zubehör aus dem Eigentum der JMS Bretten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung muss das Instrument unverzüglich an die Jugendmusikschule zurückgegeben werden. Beim Ausscheiden von Schülern gilt dies entsprechend.

 

Die Jugendmusikschule ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung (Internet, Schulzeitung usw.) zu verwenden. Eine Vergütungsverpflichtung besteht nicht. Dies gilt auch für Bild- und Tonaufzeichnungen der Medien (Presse, Rundfunk, u.a.).

 

§ 9 Leistungen

Die Schülerinnen und Schüler der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten sollen die Anforderungen der Lehrpläne erfüllen. Regelmäßiger und pünktlicher Besuch des Instrumentalunterrichts ist für alle Schülerinnen und Schüler der JMS Bretten verpflichtend. Dies gilt auch für Ergänzungsfächer. Die von der Jugendmusikschule angesetzten Veranstaltungen (Vorspiele, Musizierstunden, Konzerte etc.) sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler sind nach Möglichkeit zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen - auch im Ergänzungsfach - kann zum Ausschluss vom gesamten Unterricht an der JMS führen. Versäumnisse müssen die Schüler, bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter, schriftlich oder telefonisch bei der Schulleitung oder der zuständigen Lehrkraft entschuldigen. Zwei- und mehrmaliges ununterbrochenes Fehlen vom Unterricht bedarf der begründeten Mitteilung an die Schulleitung.

 

Öffentliches Auftreten der Schülerinnen und Schüler, Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen im Namen der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

 

Gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 3,00 werden den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch Bescheinigungen über ihre Teilnahme am Unterricht und schriftliche Leistungsbeurteilungen ausgestellt.

 

§ 10 Unterrichtsausfall

Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung des Schülers ist die Verwaltung der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten oder die zuständige Lehrkraft rechtzeitig zu benachrichtigen. Bei Unterrichtsausfall aus den oben genannten Gründen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entgelterstattung oder auf Nachholung des Unterrichts. Bei sonstigem Unterrichtsausfall (z. B. höhere Gewalt) besteht ebenfalls kein Anspruch auf Nacherteilung oder Entgelterstattung. Der von der JMS nicht nachzuholende Unterricht geht in den Verfügungsbereich der Schule zurück.

 

Bei ärztlich attestierter Krankheit des Schülers von mehr als vier Unterrichtswochen Dauer werden -auf schriftlichen Antrag- die Unterrichtsentgelte anteilig zurückerstattet. Fällt aus nicht krankheitsbedingten Gründen, welche die JMS zu vertreten hat Unterricht aus und ist eine Nachholung oder Vertretung nicht möglich oder unzumutbar, so werden die Unterrichtsentgelte am Ende des laufenden Schuljahres auf Antrag anteilig erstattet. Die Berechnungsgrundlage bildet eine Gewährleistung von 37 Unterrichtswochen pro Schuljahr.

 

§ 11 Aufenthalt und Verhalten im Schulgebäude

Musikalische und künstlerische Betätigungen (Unterricht, Proben usw.) im Gebäude und im Schulbereich der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten sind nur in der Zeit von      09.00 Uhr bis maximal 22.00 Uhr erlaubt. Der Aufenthalt im Gebäude der JMS Bretten ist nur während der Dauer des Unterrichts bzw. bei genehmigten und durch Lehrkräfte der JMS beaufsichtigten Veranstaltungen erlaubt.

 

Ein Aufenthalt im Lehrerzimmer ist nur dem Personal der JMS Bretten und dem Vorstand des Trägervereins gestattet. Insbesondere haben Schülerinnen und Schüler sowie Eltern ohne ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung hier keinen Zutritt. Alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Schulgebäude der JMS bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

 

In Anlehnung an die allgemein vorherrschende Gesetzeslage zum Thema Rauchen und Passivrauchen ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten nicht gestattet.

 

Sportliche Betätigungen, Ballspiele sowie sonstige Spiele und Aktivitäten im Schulgebäude, welche die Schülerinnen und Schüler gefährden könnten, insbesondere das Rutschen auf dem Treppengeländer sowie das Sitzen auf der Treppenbrüstung und den Fensterbänken, sind verboten. Den Anweisungen weisungsberechtigter Personen, z. B. Lehrkräfte, Verwaltungspersonal usw., ist Folge zu leisten.

 

Alle Einrichtungen der Schule (Lernmittel, Lehrmittel, Möbel, Türen, Fenster, Toiletten, Wände, Fußböden usw.) sind schonend zu behandeln. Papier und Abfälle dürfen nicht aus dem Fenster oder auf den Fußboden geworfen werden. Ebenso ist das Eigentum aller im Schulbetrieb befindlichen Personen (Lehrer, Eltern, Schüler usw.) zu respektieren. Bei grob fahrlässiger bzw. mutwilliger Beschädigung werden der bzw. die Verursacher haftbar gemacht.

 

§ 12 Veröffentlichungen im Schulbereich

Die Veröffentlichungsorgane (Auslagenständer, Anschlagtafeln und Schaukästen) im Schulbereich dienen der Schulleitung zur Bekanntgabe und Auslage von Informationen an Schüler und Eltern. Für Aushänge der Schulleitung und/oder des Betriebsrates, die an die Lehrkräfte der JMS Bretten gerichtet sind, steht eine Anschlagtafel im Lehrerzimmer zur Verfügung. Alle übrigen Anschläge und Auslagen sowie die Verteilung von Druckschriften im Schulbereich bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Aushänge, welche die Aufgaben der Schule ernsthaft gefährden, die gegen geltende Gesetze verstoßen, zum Verstoß gegen ein geltendes Gesetz aufrufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Baden-Württemberg oder der Bundesrepublik Deutschland richten, sind ausdrücklich nicht gestattet.

 

§ 13 Elternvertretung und Zusammenarbeit mit Eltern

Die Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten versteht die musikalische und künstlerische Ausbildung und Erziehung ihrer Schülerinnen und Schüler als eine gemeinsame Aufgabe von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Jugendmusikschule. Im Zuge dessen sollen Eltern und Schule in enger Verbindung miteinander stehen und im gegebenen Fall zum Wohle einer kreativen und guten Atmosphäre sowie einer optimalen musikalischen oder künstlerischen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler eine gute Kommunikation pflegen. Die Schule berät die Eltern in fachlichen und pädagogischen Fragen. Sie gewährt Einsicht in Richtlinien, richtet Sprechstunden ein und sieht bei Bedarf Elternabende und Elternversammlungen vor.

 

Insofern kann an der Jugendmusikschule eine Elternvertretung gebildet werden. Die Eltern aller Schülerinnen und Schüler wählen ggf. aus ihrer Mitte einen Elternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Elternvertretung hat im Falle ihrer Initiierung die Aufgabe, die Musik- und Kunsterziehung in Musikschule und Elternhaus zu fördern. Sie dient als Bindeglied zwischen der Elternschaft und der Jugendmusikschule. Insbesondere soll sie Anregungen und Überlegungen der Eltern erörtern und weiterleiten und sich für die Ziele und Aufgaben der Jugendmusikschule bei der Elternschaft und der Bevölkerung einsetzen. Die Elternvertretung vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler der Jugendmusikschule und ihrer Eltern. Ihre Arbeit findet ihre Begrenzung in den Befugnissen der Schulleitung und des Schulträgers.

 

§ 14 Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemein gültigen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes, anzuwenden.

 

§ 15 Aufsicht

Eine Aufsichtspflicht seitens der Jugendmusikschule besteht nur während des Unterrichts und der schulischen Veranstaltungen.

 

§ 16 Einhaltung der Schulordnung

Zur Einhaltung dieser Schulordnung verpflichten sich alle, die das Gelände bzw. das Gebäude der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten betreten. Mit seiner rechtsgültigen Unterschrift unter die Anmeldung erkennt der Vertragspartner (Schüler oder Erziehungsberechtigter) die Schulordnung der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten in allen Punkten an.

 

§ 17 Haftung

Die Haftung der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme am Unterricht oder an Veranstaltungen der JMS Bretten entstehen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Schulleitung oder einer Lehrkraft zurückzuführen. Ebenso wird eine Haftung für das Abhandenkommen und für Beschädigungen an Gegenständen jedweder Art z.B. Garderobe explizit nicht übernommen.

 

§ 18 Inkrafttreten

Diese Schulordnung tritt durch Beschluss des Vorstandes des Trägervereins der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten zum 1. Januar 2015 mit der Unterschrift des Vereinsvorsitzenden in Kraft.

 

Bretten, 12. November 2014

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